Der Service der Architekten sieht für Außenstehende eher künstlerisch aus. Es wird schöne oder auch funktionale Architektur hergestellt, die vor der Baukonstruktion in 2D oder 3D-Zeichnungen überzeugend gezeigt wird. Anschließend, nach Fertigstellung können die Besucher oder Nutzer die Gebäude real bestaunen und benutzen. Dass die Architekten jedoch einen sehr akribischen Weg bis dorthin beschreiten, ist nur den wenigsten bewusst. Nachstehend werden die einzelnen Schritte beispielhaft aufgezeigt.
HOAI als Handlungsstrang für die Architekten
Die HOAI bedeutet in seiner Langform „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“. Sie regelt zum einen die Leistungsphasen, die bei einem Bauvorhaben vollzogen werden müssen, sowie die Honorare, die für die Ingenieure und Architekten anfallen. Zu den Leistungsphasen gehören insgesamt neun Einzelphasen. Diese sind wie folgt:
1. Grundlagenermittlung mit Prüfung des Kostenrahmens vom jeweiligen Bauherrn
2. Vorplanung mit Kostenschätzung
3. Entwurfsplanung mit Kostenberechnung
4. Genehmigungsplanung
5. Ausführungsplanung
6. Vorbereitung der Vergabe, inklusive des Ermittelns der Mengen sowie Aufstellen von verpreisten Leistungsverzeichnissen (Kostenvoranschlag, LV)
7. Die „Mitwirkung bei der Vergabe“ umfasst die Koordination des Vergabeverfahrens sowie den Vergleich von dem Kostenanschlag mit den vom Architekten bepreisten Leistungsverzeichnissen oder der Kostenberechnung
8. Objektüberwachung: Bauüberwachung und Dokumentation
9. Objektbetreuung mit Gewährleistungsverfolgung
Daraus wird ersichtlich, dass es bei der Architektentätigkeit nicht nur um schöne Zeichnungen geht, sondern eine detaillierte Planung, die auch den Behörden zur Baugenehmigung vorgelegt werden muss. Zudem muss der Architekt Ausschreibungen für die Baufirmen machen, damit sie ihre Preise abgeben sowie die Ausführung anhand der Ausschreibung richtig ausführen. In der Leistungsphase 8 geht es anschließend um die tatsächliche Bauüberwachung der Baufirmen. Denn hier zählt die Kontrolle von Qualität, Kosteneinhaltung und dem Bauzeitenplan als wesentliche Messlatte. Die Leistungsphase 9 ist die abschließende und ebenfalls lange Phase. Bei dieser geht es um die Gewährleistung beziehungsweise Garantie, die der Architekt übernimmt.
Jede Phase hat ihren prozentualen Anteil am Gesamtbetrag, den die Architekten für den Service erhalten werden. In der Regel ist es gültige Praxis, dass sie Teilzahlungen einfordern können, die auf den Abarbeitungsgrad dieser Phasen fußen.